Eine Immobilie als Erbengemeinschaft zu verkaufen, ist oft mehr als nur ein Geschäft – es ist eine Zerreißprobe. Der Prozess gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen, denn einstimmige Entscheidungen sind das A und O. Der Schlüssel liegt darin, von Anfang an eine gemeinsame, klare Strategie zu entwickeln, um emotionale und finanzielle Gräben zu vermeiden.
Die geerbte immobilie als erste große hürde
Ein Haus zu erben, klingt zunächst wie ein Segen. Für eine Erbengemeinschaft kann sich dieser Segen jedoch schnell als kompliziert erweisen. Plötzlich prallen die unterschiedlichsten Lebensentwürfe und Bedürfnisse aufeinander: Der eine Erbe braucht dringend Geld für eigene Pläne, der andere hängt emotional am Elternhaus, und der dritte würde am liebsten vermieten, um langfristige Einnahmen zu sichern.

Diese Situation ist keineswegs eine Seltenheit. Schätzungen zufolge sind Millionen Immobilien in Deutschland in Erbengemeinschaften gebunden. Das macht den Verkauf solcher Objekte zu einer alltäglichen Herausforderung für unzählige Familien.
Was eine erbengemeinschaft rechtlich bedeutet
Rechtlich gesehen bilden die Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet ganz praktisch: Die Immobilie gehört nicht jedem zu einem bestimmten Anteil, sondern allen gemeinsam. Kein Miterbe kann also einfach über seinen „Anteil“ am Haus verfügen oder gar einen Verkauf im Alleingang durchsetzen.
Jede wesentliche Entscheidung, allen voran der Verkauf, erfordert die Zustimmung ausnahmslos aller Mitglieder. Ein einziges Veto genügt, um den gesamten Prozess zu blockieren. Diese rechtliche Struktur zwingt zur Kooperation.
Diese Realität unterstreicht, warum offene Gespräche von Anfang an so entscheidend sind. Ein konstruktiver Dialog ist das Fundament, um teure und nervenaufreibende Konflikte zu umgehen.
Die ersten wichtigen schritte
Bevor überhaupt über den Verkauf nachgedacht werden kann, müssen ein paar organisatorische Grundlagen geschaffen werden. Diese Schritte sind für alle weiteren Entscheidungen unerlässlich und schaffen rechtliche Klarheit für alle Beteiligten.
- Erbschein beantragen: Dieses amtliche Dokument ist der offizielle Nachweis, dass Sie rechtmäßige Erben sind. Ohne ihn können Sie im Namen der Erbengemeinschaft nicht handeln.
- Grundbuchberichtigung durchführen: Die Erbengemeinschaft muss als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Erst mit diesem Eintrag ist die Gemeinschaft handlungsfähig und darf die Immobilie verkaufen.
Diese anfänglichen, rein administrativen Aufgaben legen den Grundstein für einen geordneten Prozess. Sie helfen dabei, die emotionale und finanzielle Komplexität zu sortieren und eine gemeinsame Basis zu finden. Wer sich parallel über den Wert und die Möglichkeiten von Privatimmobilien in München informiert, schafft eine fundiertere Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte. Das Ziel muss sein, von Beginn an Transparenz und eine gemeinsame Richtung für den Verkauf zu etablieren.
Drei Wege aus der Erbengemeinschaft
Wenn klar ist, dass die Immobilie nicht in der Familie bleiben kann oder soll, stehen der Erbengemeinschaft im Grunde drei Wege offen. Jede dieser Optionen hat weitreichende finanzielle und persönliche Folgen. Deshalb ist es entscheidend, die Vor- und Nachteile in Ruhe abzuwägen, bevor eine Entscheidung fällt.
Der gewählte Weg bestimmt nicht nur den möglichen Erlös, sondern auch den Zeitaufwand und das Konfliktpotenzial. Die Wahl zwischen einem kooperativen Verkauf, einer internen Einigung oder einem erzwungenen Verfahren ist die wichtigste Weiche, die Sie als Gemeinschaft stellen müssen.
Der gemeinsame Verkauf am freien Markt
Die mit Abstand beste und profitabelste Lösung ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt. Hier tritt die Erbengemeinschaft geschlossen als Verkäufer auf und erzielt in der Regel den höchstmöglichen Preis. Dieser Weg funktioniert aber nur, wenn absolute Einigkeit über den Verkauf an sich, den angestrebten Preis und die Strategie herrscht.
Ein einstimmiger Verkauf ist ideal: Er bringt nicht nur das meiste Geld, sondern teilt den Erlös auch sauber und transparent nach den Erbquoten auf. Interessanterweise zeigt eine Studie, dass nur 28 Prozent der Erben kurzfristig verkaufen, was den Druck auf eine schnelle Einigung oft erhöht. Mehr Details dazu finden Sie in dieser Analyse zum Immobilienverkauf in Erbengemeinschaften.
Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, ist die Beauftragung eines neutralen Immobilienmaklers Gold wert. Er agiert als unparteiischer Vermittler, koordiniert den Prozess professionell und entschärft mögliche Konflikte zwischen den Miterben, bevor sie eskalieren.
Die Auszahlung eines Miterben
Eine ebenfalls oft gewählte Lösung ist die sogenannte Erbauseinandersetzung durch Abschichtung. Dabei übernimmt ein Miterbe die Immobilie komplett und zahlt die anderen entsprechend ihrer Erbteile aus. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn einer der Erben eine starke emotionale Bindung zum Elternhaus hat und es selbst bewohnen oder als Kapitalanlage behalten möchte.
Der entscheidende Knackpunkt bei der Auszahlung ist die Einigung auf einen fairen Immobilienwert. Ein von allen akzeptiertes, unabhängiges Verkehrswertgutachten ist hier die unverzichtbare Grundlage, um spätere Streitigkeiten über den Auszahlungsbetrag von vornherein zu vermeiden.
Die größte Hürde ist jedoch oft die Finanzierung. Der übernehmende Erbe muss nicht nur die Auszahlungssumme an die Miterben aufbringen, sondern auch die laufenden Kosten und eventuelle Sanierungen stemmen. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Bank zur Klärung der Finanzierbarkeit ist daher unerlässlich.
Die Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
Wenn sich die Erbengemeinschaft auf keinen der beiden kooperativen Wege einigen kann, bleibt als letzter Ausweg oft nur die Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann diesen Schritt beim zuständigen Amtsgericht beantragen, um die Immobilie öffentlich versteigern zu lassen und die Gemeinschaft aufzulösen.
Dieses Verfahren sollte aber unter allen Umständen vermieden werden. Aus gutem Grund.
Eine Teilungsversteigerung ist:
- Finanziell ein Desaster: Der Erlös liegt fast immer deutlich unter dem Marktwert. Man rechnet mit Abschlägen von 20-30 %.
- Langwierig und teuer: Das Verfahren kann sich über Jahre hinziehen und verursacht erhebliche Gerichts- und Gutachterkosten, die den Erlös weiter schmälern.
- Konfliktverschärfend: Der erzwungene Verkauf zerstört oft die letzten familiären Bande und hinterlässt verbrannte Erde.
Die Teilungsversteigerung ist kein strategisches Werkzeug, sondern ein Notfallinstrument. Sie dient lediglich dazu, eine unauflösbare Blockade zu durchbrechen – allerdings zu einem sehr hohen Preis für alle Beteiligten.
Die Entscheidung für den richtigen Weg ist fundamental. Um die Optionen klarer gegenüberzustellen, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Tabelle zusammengefasst.
Vergleich der Lösungswege für Erbengemeinschaften
| Lösungsweg | Potenzieller Erlös | Zeitaufwand | Konfliktpotenzial | Empfohlen für |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Verkauf | Hoch (Marktpreis) | Mittel (ca. 3-6 Monate) | Gering (bei Einigkeit) | Die meisten Erbengemeinschaften, die eine faire und profitable Lösung anstreben. |
| Auszahlung eines Miterben | Mittel (Verhandlungssache) | Schnell (bei Einigkeit) | Mittel (Bewertung, Finanzierung) | Gemeinschaften, in denen ein Erbe die Immobilie unbedingt halten möchte und die Finanzierung gesichert ist. |
| Teilungsversteigerung | Niedrig (oft 20-30 % unter Marktwert) | Lang (1-2+ Jahre) | Sehr hoch (familiärer Bruch) | Niemanden. Nur als allerletzter Ausweg bei einer völlig blockierten Situation. |
Wie die Tabelle zeigt, ist eine gütliche Einigung immer die bessere Alternative. Sie schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven und den Familienfrieden.
Der Verkaufsprozess in der Praxis
Haben sich alle Erben geeinigt und der einstimmige Beschluss zum Verkauf steht, beginnt die eigentliche Arbeit. Und die ist nicht zu unterschätzen. Ein klarer Fahrplan ist jetzt Gold wert, um typische Streitpunkte von vornherein aus dem Weg zu räumen und am Ende den bestmöglichen Preis für alle zu erzielen.
Das Thema ist relevanter, als viele denken: Bei 54 Prozent aller Erbschaften in Deutschland ist mindestens eine Immobilie im Spiel. Der Verkauf durch eine Erbengemeinschaft ist also eher die Regel als die Ausnahme – und bringt fast immer eine komplexe menschliche Dynamik mit sich.
Die Basis schaffen: Eine neutrale Bewertung
Der allererste und wichtigste Schritt: den tatsächlichen Marktwert der Immobilie ermitteln lassen. Unterschiedliche Preisvorstellungen sind der häufigste Grund für Streit. Der eine Erbe hängt emotional am Elternhaus und überschätzt den Wert, der andere orientiert sich an veralteten Zahlen aus dem Bekanntenkreis. Beides führt in eine Sackgasse.
Eine professionelle, neutrale Immobilienbewertung ist die beste Investition in einen friedlichen Verkauf. Sie schafft eine unanfechtbare, objektive Datengrundlage, die emotionale Debatten beendet, bevor sie überhaupt beginnen.
Ein solches Gutachten, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen oder einem erfahrenen lokalen Makler, dient nicht nur der internen Einigung. Es ist auch die strategische Grundlage für den Angebotspreis. So wird verhindert, dass die Immobilie zum „Ladenhüter“ wird, weil sie zu teuer ist – oder dass sie unter Wert verkauft wird und die Gemeinschaft Geld verliert.
Diese Grafik zeigt die drei Wege, die einer Erbengemeinschaft nach der Einigung offenstehen:

Man sieht sofort: Der gemeinsame Verkauf am freien Markt ist in der Regel die mit Abstand profitabelste Lösung. Eine Zwangsversteigerung hingegen ist fast immer mit empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden.
Alle Unterlagen zusammentragen
Ein reibungsloser Verkauf steht und fällt mit vollständigen Dokumenten. Fehlende Papiere führen zu Verzögerungen, verunsichern Kaufinteressenten und können im schlimmsten Fall einen Abschluss platzen lassen. Unser Tipp aus der Praxis: Bestimmen Sie einen Miterben, der sich federführend um die Beschaffung kümmert.
Mit dieser Checkliste vergessen Sie nichts Wichtiges:
- Aktueller Grundbuchauszug: Das A und O. Er weist die Erbengemeinschaft als Eigentümer aus und listet Belastungen (Grundschulden, Wegerechte etc.) auf. Den gibt's beim zuständigen Grundbuchamt.
- Erbschein: Ohne dieses offizielle Dokument, das alle Erben und ihre Anteile legitimiert, geht gar nichts. Kein Verkauf ohne Erbschein!
- Energieausweis: Ist gesetzlich Pflicht und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
- Grundrisse und Baupläne: Essenziell für Kaufinteressenten zur Einschätzung der Immobilie. Liegen oft im Bauarchiv der Gemeinde.
- Nachweise über Sanierungen: Rechnungen für ein neues Dach, eine neue Heizung oder neue Fenster belegen Investitionen und steigern den Wert nachweislich.
- Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen): Regelt das Miteinander in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine saubere, komplette Dokumentenmappe signalisiert Professionalität und schafft sofort Vertrauen. Weitere praktische Hilfen finden Sie auch in unserer 10-Punkte-Checkliste für einen stressfreien Immobilienverkauf in München.
Die richtige Vermarktungsstrategie entwickeln
Mit einer soliden Bewertung und allen Unterlagen in der Hand kann die eigentliche Vermarktung starten. Das Herzstück ist ein professionelles Exposé. Es sollte mehr sein als eine reine Faktenliste. Mit hochwertigen Fotos und einer ansprechenden Beschreibung muss es die Vorzüge der Immobilie erlebbar machen.
Genauso entscheidend ist die Wahl der richtigen Kanäle. Ein Mix aus führenden Online-Portalen und dem Netzwerk eines lokal gut vernetzten Maklers verspricht die größte Reichweite und spricht die passenden Käufer an.
Besichtigungen müssen gut geplant sein, gerade wenn vielleicht noch ein Miterbe in der Immobilie wohnt. Hier hat es sich bewährt, feste Zeitfenster zu definieren und Einzeltermine zu bevorzugen. So bekommt jeder Interessent die ungeteilte Aufmerksamkeit, die es für eine so große Entscheidung braucht.
Verhandlungen führen und den Abschluss vorbereiten
Wenn die ersten Angebote eintreffen, muss die Erbengemeinschaft mit einer Stimme sprechen. Legen Sie vorher fest, wer die Verhandlungen führt und welche Preisuntergrenze für alle akzeptabel ist. Nichts ist schlimmer als Uneinigkeit in dieser entscheidenden Phase.
Ein erfahrener Makler ist hier oft der entscheidende Faktor:
- Er agiert als neutraler Puffer: Er moderiert die Gespräche zwischen Käufern und der Erbengemeinschaft und hält Emotionen aus den Verhandlungen heraus.
- Er führt professionelle Verhandlungen: Er kennt den Markt, kann die Argumente der Käuferseite richtig einordnen und holt den bestmöglichen Preis für die Gemeinschaft heraus.
- Er prüft die Bonität: Bevor es zum Notar geht, wird die Finanzierung des Käufers auf Herz und Nieren geprüft. Das verhindert geplatzte Notartermine und den damit verbundenen Ärger.
Ist man sich einig, bereitet der Makler gemeinsam mit dem Notar den Kaufvertragsentwurf vor. Diesen müssen alle Miterben sorgfältig prüfen. Beim Notartermin selbst müssen dann entweder alle persönlich anwesend sein oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Mit der Unterschrift aller Beteiligten ist der Verkauf dann endlich besiegelt.
Steuern und kosten realistisch kalkulieren
Was am Ende des Tages auf dem Papier als Verkaufserlös steht, ist selten der Betrag, der tatsächlich auf den Konten der Miterben landet. Ein ehrlicher, realistischer Blick auf die Steuern und Kosten ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Nur so lassen sich Enttäuschungen vermeiden und eine saubere, transparente Aufteilung sicherstellen. Aus Erfahrung wissen wir: Viele Erbengemeinschaften unterschätzen diese Abzüge, was unnötig neue Konflikte schürt.
Eine saubere Kalkulation schafft von Anfang an Klarheit. Jeder Miterbe weiß genau, womit er finanziell rechnen kann – das ist die Basis für jede weitere Entscheidung.
Die spekulationssteuer im blick behalten
Die erste und oft wichtigste steuerliche Frage, die uns in der Praxis begegnet, ist die nach der Spekulationssteuer. Die Regel ist eigentlich simpel: Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre, greift der Fiskus zu. Die gute Nachricht für fast alle Erbengemeinschaften: Es zählt nicht der Erbfall, sondern der Tag, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat.
Hat der Verstorbene das Haus oder die Wohnung also vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf für die Erbengemeinschaft komplett steuerfrei. Das ist in den allermeisten Fällen eine enorme finanzielle Erleichterung.
Es gibt aber noch eine wichtige Ausnahme, die die Sache oft noch einfacher macht: die Eigennutzungsregel. Hat der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor ausschließlich selbst bewohnt, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an. Das gilt selbst dann, wenn die Zehnjahresfrist noch gar nicht abgelaufen ist. Ein langjährig selbstgenutztes Elternhaus lässt sich also steuerlich völlig unproblematisch verkaufen.
Erbschaftsteuer und die bewertung durch das finanzamt
Unabhängig vom Verkauf fällt auf das Erbe selbst natürlich die Erbschaftsteuer an. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des jeweiligen Erbanteils. Die Freibeträge spielen hier die entscheidende Rolle:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
Für die Bewertung der Immobilie nutzt das Finanzamt normalerweise ein standardisiertes Verfahren. Hier gibt es jedoch einen cleveren, praxisrelevanten Kniff: Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall, wird der tatsächlich erzielte Kaufpreis in der Regel als offizieller Verkehrswert akzeptiert. Diese Regelung aus § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) spart oft Zeit, Nerven und die Kosten für aufwendige Gutachten.
Wenn Sie zur Klärung der steuerlichen Details einen Steuerberater hinzuziehen – was bei Erbengemeinschaften fast immer eine gute Idee ist – denken Sie an die geltenden Fristen für die Steuererklärung mit Steuerberater. Ein Profi sorgt dafür, dass alles korrekt und pünktlich erledigt wird.
Die typischen verkaufskosten im überblick
Neben den Steuern gibt es eine Reihe weiterer Kosten, die den Erlös schmälern. Diese werden von der Erbengemeinschaft gemeinsam getragen und direkt vom Verkaufspreis abgezogen, bevor der Rest aufgeteilt wird. Eine klare Auflistung dieser Posten verhindert spätere Diskussionen.
Das sind die häufigsten Kostenpunkte, die Sie auf dem Zettel haben sollten:
- Maklerprovision: In der Regel wird die Provision fair zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Es ist zwar einer der größten Posten, aber er sichert Ihnen einen professionellen Ablauf und führt erfahrungsgemäß zu einem deutlich besseren Verkaufspreis.
- Notar- und Grundbuchkosten: Die Kosten für den Kaufvertrag selbst trägt der Käufer. Fallen aber Kosten an, um alte Grundschulden im Grundbuch zu löschen, muss die Erbengemeinschaft als Verkäufer dafür aufkommen.
- Kosten für Gutachten: Ein professionelles Verkehrswertgutachten ist eine Investition, die sich fast immer auszahlt. Es schafft eine neutrale Basis für die interne Einigung und eine solide Grundlage für die Preisfindung.
- Energieausweis: Ohne geht es nicht – die Erstellung eines gültigen Energieausweises ist gesetzlich vorgeschrieben und eine klassische Verkäuferpflicht.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Falls die Immobilie noch mit einem Kredit belastet ist, den Sie vorzeitig ablösen, kann die Bank eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Diesen Punkt sollten Sie frühzeitig mit der Bank klären.
Wenn Sie all diese Posten – von der Spekulations- über die Erbschaftsteuer bis zu den direkten Verkaufskosten – realistisch einplanen, schaffen Sie die Grundlage für einen fairen und für alle nachvollziehbaren Abschluss.
Typische Fallstricke und wie Sie diese vermeiden
Konflikte in einer Erbengemeinschaft sind nicht nur emotional eine Belastung. Sie kosten Zeit, Nerven, Geld und können im schlimmsten Fall den Wert der Immobilie empfindlich schmälern. Viele dieser Probleme lassen sich aber von vornherein vermeiden, wenn man die klassischen Stolpersteine kennt. Der Schlüssel liegt in Transparenz und klaren Absprachen – und zwar von Anfang an.

Oft sind es die scheinbar kleinen Dinge, an denen der Streit entbrennt: Wer räumt das Haus? Wer bezahlt die laufenden Nebenkosten bis zum Verkauf? Wer bekommt den Schlüssel? Fehlen hier klare Regeln, entsteht schnell Misstrauen. Das Gefühl, dass einer mehr leistet oder heimlich Entscheidungen trifft, vergiftet die Atmosphäre.
Preisvorstellungen und emotionale Bindungen
Ein absoluter Klassiker unter den Konfliktherden sind die unterschiedlichen Preisvorstellungen. Ein Erbe denkt an die glückliche Kindheit zurück und hängt einen hohen ideellen Wert an das Haus – was sich prompt in einer unrealistischen Forderung niederschlägt. Der andere Miterbe braucht dringend Geld und wäre bereit, die Immobilie unter Wert zu verkaufen, um den Prozess abzukürzen.
Beide Extreme sind Gift für die Gemeinschaft. Ein zu hoher Preis schreckt ernsthafte Käufer ab und die Immobilie wird zum Ladenhüter, was ihren Wert auf Dauer sogar mindert. Ein Preis-Dumping bedeutet einen direkten finanziellen Verlust für jeden einzelnen Erben.
Die einzige Lösung: Fakten statt Gefühle. Eine objektive, neutrale Bewertung durch einen externen Profi beendet diese Diskussionen. Ob ein detailliertes Gutachten oder eine fundierte Marktwertanalyse durch einen erfahrenen Makler wie Immobilien Barretta + Co in München – es schafft eine unanfechtbare, faktenbasierte Grundlage.
Neben dem Preis ist Misstrauen der größte Blockierer. Wenn ein Miterbe das Gefühl hat, dass Informationen zurückgehalten werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit kaum noch möglich. Hier hilft nur absolute Transparenz bei jedem Schritt.
Schriftliche Vereinbarungen schaffen Klarheit
Der sicherste Weg, um spätere Konflikte zu umgehen, ist eine schriftliche Vereinbarung. Das mag sich anfangs übertrieben formell anfühlen, aber ein sogenannter Erbauseinandersetzungsvertrag schafft von Beginn an klare Verhältnisse.
Darin halten Sie die wichtigsten Punkte fest:
- Gemeinsamer Verkaufswille: Alle Erben erklären schriftlich ihre Absicht, die Immobilie zu verkaufen.
- Festlegung des Mindestpreises: Basierend auf der Wertermittlung wird eine klare Untergrenze definiert.
- Kostenregelung: Es wird festgehalten, wer anfallende Kosten (Gutachten, Reparaturen, Nebenkosten) bis zum Verkauf wie aufteilt.
- Beauftragung eines Maklers: Die Gemeinschaft einigt sich auf einen neutralen Dienstleister, der den Prozess professionell steuert.
Eine solche Vereinbarung ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Voraussicht und Professionalität. Sie ist Ihr gemeinsamer Fahrplan und schützt alle vor zermürbenden „Was-wäre-wenn“-Debatten.
Wenn gar nichts mehr geht: der Weg zum Mediator
Manchmal sind die Fronten so verhärtet, dass die Erben allein keine Lösung mehr finden. Bevor Sie den teuren und riskanten Weg der Teilungsversteigerung einschlagen, kann ein Mediator als neutrale Instanz Gold wert sein. Ein Mediator ist kein Richter. Er fällt kein Urteil, sondern lenkt das Gespräch wieder in konstruktive Bahnen.
Sein Ziel ist es, dass die Erben selbst eine für alle tragfähige Lösung finden. Oft liegen die wahren Gründe für den Streit viel tiefer – in alten Familienkonflikten oder dem Gefühl, übergangen zu werden. Ein Mediator kann helfen, genau diese emotionalen Knoten zu lösen.
Das Risiko der Teilungsversteigerung nicht unterschätzen
Die Teilungsversteigerung wird oft als Druckmittel missverstanden, ist aber in Wahrheit die schlechteste aller Optionen. Sie führt fast immer zu erheblichen finanziellen Verlusten. Statistische Daten zeigen, dass dieser drastische Schritt zum Glück die Ausnahme bleibt. Im Jahr 2020 gab es 18.449 Zwangsversteigerungen, von denen nur rund 18 % Teilungsversteigerungen wegen Erbstreitigkeiten waren. Obwohl Zehntausende Immobilien jährlich von Erbengemeinschaften verkauft werden, landen nur etwa 0,5 % in diesem Verfahren – meist mit herben finanziellen Einbußen. Mehr zu den Herausforderungen beim Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft erfahren Sie hier.
Dieses Verfahren ist nicht nur langwierig und teuer, es zerstört oft auch die letzten familiären Bande. Es sollte daher unter allen Umständen vermieden werden. Setzen Sie stattdessen frühzeitig auf Kommunikation, klare Regeln und professionelle Unterstützung.
Was in der praxis wirklich zählt: Ihre fragen zum verkauf in der erbengemeinschaft
Wenn man plötzlich Teil einer Erbengemeinschaft ist und eine Immobilie verkaufen will, tauchen fast immer dieselben Fragen auf. Die rechtliche Situation ist für die meisten neu und sorgt verständlicherweise für Unsicherheit. Aus unserer täglichen Praxis haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – kurz, klar und auf den Punkt gebracht.
Kann ein einzelner miterbe den verkauf blockieren?
Ja, das kann er. Und genau das ist die größte Hürde und der häufigste Grund für handfesten Streit. In einer Erbengemeinschaft gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Das bedeutet: Jede wichtige Entscheidung, vor allem der Verkauf, braucht die Zustimmung aller Miterben.
Ein einziges „Nein“ reicht aus, um den gesamten Prozess zu stoppen. Was dann bleibt? Meist nur der Weg über eine teure Erbauseinandersetzungsklage oder eine Teilungsversteigerung. Beide Optionen sind nicht nur langwierig, sondern führen fast immer zu einem deutlich schlechteren Ergebnis für alle. Deswegen ist eine gütliche Einigung so entscheidend – notfalls mit einem neutralen Mediator oder einem erfahrenen Makler, der zwischen den Parteien vermittelt.
Was passiert, wenn wir uns nicht auf den preis einigen können?
Unterschiedliche Preisvorstellungen sind der Klassiker unter den Konflikten. Oft sind sie emotional aufgeladen oder basieren auf veralteten „Was-wäre-wenn“-Szenarien, die mit der aktuellen Marktlage wenig zu tun haben.
Die beste Lösung ist, die Diskussion auf eine sachliche Ebene zu heben. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen schafft eine unanfechtbare Grundlage. Alternativ liefert eine fundierte Marktwertanalyse durch einen etablierten Makler vor Ort belastbare Zahlen. Diese Investition zahlt sich immer aus, denn sie ersetzt Bauchgefühl durch Fakten und beendet endlose Debatten.
Ein neutrales Gutachten ist mehr als nur eine Zahl. Es ist die strategische Basis für den Angebotspreis und schützt die Erbengemeinschaft davor, die Immobilie unter Wert zu verkaufen oder als „Ladenhüter“ am Markt zu verbrennen.
Wer bezahlt die kosten, die vor dem verkauf anfallen?
Ganz einfach: Alle gemeinsam. Sämtliche Kosten werden von der Erbengemeinschaft getragen, und zwar entsprechend der Erbquoten, die im Erbschein stehen. Das gilt für alles, was bis zum Abschluss des Verkaufs anfällt.
Dazu gehören typischerweise:
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Müllgebühren, eventuell Hausverwaltung.
- Kosten für die Vorbereitung: Das Wertgutachten, der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis oder dringend nötige Reparaturen.
- Kosten rund um den Verkauf: Notargebühren, zum Beispiel für die Löschung alter Grundschulden, oder die Maklerprovision.
Ein Tipp aus der Praxis: Richten Sie ein gemeinsames Konto ein, auf das alle Erben einzahlen. Das schafft Transparenz und vermeidet Diskussionen. Diese Ausgaben werden am Ende vom Verkaufserlös abgezogen, bevor der Rest an die Miterben ausgezahlt wird.
Wie lange dauert so ein verkauf aus einer erbengemeinschaft wirklich?
Das hängt fast ausschließlich von einem Faktor ab: der Einigkeit unter den Erben.
- Der Idealfall (3-6 Monate): Sind sich alle einig und liegen die nötigen Dokumente wie der Erbschein vor, läuft der Verkauf kaum anders ab als ein normaler Immobilienverkauf. Rechnen Sie hier mit drei bis sechs Monaten.
- Bei Konflikten (1 Jahr oder länger): Gibt es Streit, Verzögerungen beim Erbschein oder Diskussionen über den Preis, zieht sich der Prozess schnell über ein Jahr und länger.
- Die Teilungsversteigerung (oft mehrere Jahre): Dieser Weg ist der langsamste und teuerste. Er kann sich über Jahre hinziehen und sollte unbedingt vermieden werden – er kostet nicht nur Geld, sondern zerstört oft auch den Familienfrieden.
Ein professioneller Makler kann hier den entscheidenden Unterschied machen. Er ist nicht nur Verkäufer, sondern auch Projektmanager und neutraler Vermittler. Experten wie Guido Barretta kennen die emotionalen und organisatorischen Fallstricke bei Erbengemeinschaften aus jahrelanger Erfahrung und können den Prozess für alle fair und effizient gestalten.
